Service Level Agreement (SLA)

(Anlage zum Einzelvertrag / Bestandteil der AGB)

§ 1 Gegenstand des SLA

(1)    Dieses Service Level Agreement regelt die Priorisierung sowie die Reaktionszeiten und das Behebungsziel bei Funktionsstörungen der durch die etiscan bereitgestellten SaaS Software nebst eventueller Module.

(2)    Es konkretisiert die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Softwarepflege und Supportleistungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Regelungen dieses SLA den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Supportzeiten

(1)    Etiscan erbringt Supportleistungen entsprechend der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Kerngeschäftszeiten der etiscan arbeitstäglich (Montag – Freitag, unter Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Standort der etiscan) von 09:00 bis 17:00 Uhr.

(2)    Die Bearbeitung von Funktionsstörrungen erfolgen ebenfalls während dieser Kerngeschäftszeiten.

(3)    Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf Wartungs- und Supportleistungen.

§ 3 Priorisierung und Reaktionszeiten

(1)    Maßgeblich für den Beginn der Reaktionszeit ist der Zugang einer im Sinne der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäßen Störungsmeldung während der Kerngeschäftszeiten der etiscan. Geht die Störungsmeldung außerhalb der Kerngeschäftszeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der nächsten Kerngeschäftszeiten.

(2)    Behebungsziele stellen unverbindliche Zielwerte dar und begründen keine geschuldete Leistungsfrist oder Erfolgspflicht. Etiscan schuldet keine bestimmte Behebungszeit, sondern bemüht sich um eine schnellstmögliche Beseitigung der Funktionsstörung nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.

(3)    Funktionsstörungen werden nach folgenden Prioritäten eingestuft:

Priorität I

dringend
Betriebsablauf ist unterbrochen

Reaktionszeit:

4 Stunden

Behebungsziel

24 - 48 Stunden

Merkmale

  • die Software ist insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht arbeitsfähig oder
  • die weitere Verwendung kann zum Verlust oder zur Beschädigung von Daten führen oder
  • die Störung betrifft einen wichtigen Funktionsbereich der Software, der zum Arbeiten dringend benötigt wird, und
  • es existiert kein Workaround, um die Störung zu umgehen.

Priorität II

hoch
Betriebsablauf ist beeinträchtigt

Reaktionszeit:

8 Stunden

Behebungsziel

3 - 5 Werktage

Merkmale

  • Eine Nutzung der Software ist durch die Störung wesentlich eingeschränkt (z.B. Ausfall einzelner (nicht zentraler) Funktionen, Funktionseinschränkungen) und
  • es existiert kein Workaround, um die Störung zu umgehen.

Priorität III

niedrig
Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt

Reaktionszeit:

3 - 5 Werktage

Behebungsziel

Nächstes Update

Merkmale

  • Die Nutzung der Software wird durch die Störung nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.
  • Fehlfunktionen können umgangen werden
  • Kein Einfluss auf Betriebsablauf